ENBIT

Enbit für die Unternehmen

Enbit für die Arbeitnehmer

 

enbit

Was ist die Bilaterale Körperschaft

Die Bilaterale Körperschaft Enbit ist eine paritätische Einrichtung des Verbandes der Selbständigen Confesercenti in Südtirol und der Gewerkschaftsorganisationen ASGB-Handel, LHFD/FILCAMS AGB/CGIL, FISASCAT SGBCISL und UILTUCS UIL-SGK.

 


Wie kann man beitreten

Enbit-Südtirol wird durch eine Beitragsleistung seitens der Arbeitgeber und der/die Arbeitnehmer/innen finanziert.
 

Rückerstattung Heiratsurlaub

Die bilaterale Körperschaft übernimmt die Kosten für den Heiratsurlaub der Beschäftigten. Die Bezahlung des Betrages an den Betrieb erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass der Heiratsurlaub ausbezahlt worden ist.

Lehrlingswesen

Die Bilaterale Körperschaft gewährt ihren Mitgliedern, die als Ausbildungsbetriebe tätig sind und Lehrlinge beschäftigen, finanzielle Unterstützung und fördert dadurch gleichzeitig dieses für Südtirol so wertvolle Ausbildungssystem.

Rückerstattung Krankengeld

Die Bilaterale Körperschaft erstattet den Betrieben die Kosten der Krankenstände, welche die 180 Tage überschreiten, zurück. Die Bezahlung des Betrages erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass das Krankenstand an den/die Beschäftigten, der/die Anrecht hat, ausbezahlt worden ist.

Transportbeitrag

Das Bilaterale Körperschaft moechte einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilitaet leisten

Beitrag für Krankengeld nach 180 Tagen Krankenstand

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) unterstützt Arbeitnehmer/innen, welche den vom nationalen Kollektivvertrag NAKV vorgesehenen Zeitraum an Krankenheit oder Arbeitsunfall von 180 Tagen überschreiten.

Kinderbetreuung: Rückvergütung von 70%

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) unterstützt ihre Mitglieder durch die Vergabe von Betreuungs-Gutscheinen bei der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen. Der Gutschein ermöglicht eine Rückvergütung von 70% der Betreuungsspesen in den konventionierten Einrichtungen.

Prämie im Falle einer Geburt oder Adoption

Auf Anfrage wird eine einmalige Prämie von € 500,00 für jedes Neugeborene bzw. Adoptivkind ausgezahlt. Anspruch auf diese Leistung hat nur ein Elternteil.