VORAUSSETZUNG:
Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die ENBIT sowie CORESI SEIT 6 MONATEN Voraussetzung.
Die bilaterale Körperschaft übernimmt die Kosten für den Heiratsurlaub der Beschäftigten.
Die Bezahlung des Betrages an den Betrieb erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass der Heiratsurlaub ausbezahlt worden ist.