Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) unterstützt ihre Mitglieder durch die Vergabe von Betreuungs-Gutscheinen bei der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen. Der Gutschein ermöglicht eine Rückvergütung von 70% der Betreuungsspesen in den konventionierten Einrichtungen.
Weitere Informationen: Tel. 0471 54 15 00
Voraussetzung
Alle Mitarbeiter im Handel der Provinz Bozen können um einen Beitrag für die Betreuung der Kinder bis zu 14 Jahren ansuchen. Für alle Antragsteller wird die ordnungsgemäße Einzahlung der Mitgliedsbeiträge der ENBIT und CORESI seit mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Wie können Sie die Kinderbetreuungs-Gutscheine beanspruchen
- 1. Reichen Sie das Beitragsansuchen vollständig ausgefüllt und den letzten Lohnstreifen bei der ENBIT ein.
- 2. Der Antrag wird von der ENBIT überprüft und genehmigt.
- 3. Mit der Genehmigung der ENBIT können Sie bei den konventionierten Einrichtungen die Kinderbetreuung für den erforderlichen Zeitraum vereinbaren.
Wie können Sie den Beitrag von 70% anfordern
- 1. Die ENBIT-Autorisierung bei der ausgewählten Einrichtung abgeben.
- 2. Nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraumes, die von der konventionierten Betreuungsstruktur ausgestellte Rechnung bei der ENBIT einreichen.
- 3. Die Unterlagen werden von der ENBIT überprüft: die Beiträge sind begrenzt und werden ausgezahlt so lange die Geldmittel reichen.
Gültigkeit
Die Betreuungsgutscheine können für folgende Zeiträume angefragt werden:
- vom 16. Juni 2025 bis 5 . September 2025
- vom 1. Dezember 2025 bis 28. Februar 2026
Schulfreie Herbstferienwoche (im Monat November).
Schulfreie Ferienwoche (Fasching)