VORAUSSETZUNG:
Um alle Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) in Anspruch nehmen zu können ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an ENBIT sowie CORESI SEIT 6 MONATEN Voraussetzung.
Die Bilaterale Körperschaft erstattet den Betrieben die Kosten der Krankenstände, welche die 180 Tage überschreiten, zurück.
Die Bezahlung des Betrages erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass das Krankenstand an den/die Beschäftigten, der/die Anrecht hat, ausbezahlt worden ist.