VORAUSSETZUNG:
Um alle Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) in Anspruch nehmen zu können ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an ENBIT sowie CORESI SEIT 6 MONATEN Voraussetzung.
Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) unterstützt Arbeitnehmer/innen, welche den vom nationalen Kollektivvertrag NAKV vorgesehenen Zeitraum an Krankenheit oder Arbeitsunfall von 180 Tagen überschreiten.
Der/die Arbeitnehmer/innen hat laut Kollektivvertrag in solchen Fällen das Recht, beim Betrieb einen zusätzlichen unbezahlten Wartestand von maximal 120 Kalendertagen zu beantragen. (Artikel 173 und 174 des NAKV vom 23. Juli 2008 und darauffolgende Änderungen).
Die Bilaterale Körperschaft ENBIT unterstützt jene Arbeitnehmer/innen, die diesen Wartestand beanspruchen mit einer Beitragsleistung von 15,00 Euro pro Tag für eine Laufzeit von höchstens 120 Tagen.
Anrecht auf einen Beitrag haben Arbeitnehmer/innen mit einem Dienstalter zwischen 2 und 9 Jahren.
Folgende Dokumente müssen innerhalb 6 Monate ab Datum der Anfrage um unbezahlten Wartestand eingereicht werden:
- schriftliche Anfrage um den Beitrag an die ENBIT, mit Angabe aller persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnr., IBAN-Kodex, E-Mail-Adresse…)
- Kopie des Ansuchens um unbezahlten Wartestand, mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers.
- Kopien aller Lohnstreifen und der Modelle DM/10 für den gesamten Zeitraum der 180 Tage Krankenstand (oder Arbeitsunfall).
- Krankheitsbescheinigungen über den gesamten Zeitraum des unbezahlten Wartestandes (max. 120 Tage) .