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Lehrlingswesen


Lehrlingswesen

Die Bilaterale Körperschaft gewährt ihren Mitgliedern, die als Ausbildungsbetriebe tätig sind und Lehrlinge beschäftigen, finanzielle Unterstützung und fördert dadurch gleichzeitig dieses für Südtirol so wertvolle Ausbildungssystem.
 

 

Ergänzung des Berufsschulgeldes - Rückvergütung Blockkurse

Die Bilaterale Körperschaft unterstützt Betriebe mit Lehrlingen während der schulischen Ausbildung durch die Ergänzung des Berufsschulgeldes. Den Unternehmen werden die Lohnkosten für 14 Tage Blockkursunterricht zurückerstattet.
Die Rückerstattung gilt für jedes Schuljahr (Wiederholungsjahre ausgenommen) und wird laut den untenstehenden gestaffelten Prozentsätzen der gewerkschaftlich festgelegten Entlohnung ausgezahlt:

  • 1° Jahr: 65 Prozent der Entlohnung des Lehrlings
  • 2° Jahr: 80 Prozent der Entlohnung des Lehrlings
  • 3° Jahr: 90 Prozent der Entlohnung des Lehrlings

Der Antrag auf Rückerstattung kann am Ende jedes Schuljahres - innerhalb 60 Tagen - an die Bilaterale Körperschaft gestellt werden. Der Betrieb muss die Originale der vom Lehrling unterzeichneten Lohnabrechnungen für die Zeit des Schulbesuchs und eine Bestätigung der Berufsschule über die Gesamtzahl der absolvierten Schultage vorlegen.
 

 

Rückerstattung der Krankengelder für Lehrlinge

Die Bilaterale Körperschaft erstattet, einschließlich der ersten 3 Tage, zur Gänze den Krankenstand, sollte dieser 7 Tage überschreiten. Für den Antrag auf Rückerstattung muss der Betrieb der Bilateralen Körperschaft innerhalb 6 Monaten vom Ende des Krankenstands das Original der vom Lehrling unterzeichneten Lohnabrechnung sowie eine Kopie des ärztlichen Zeugnisses vorlegen.