Rückerstattung Krankengeld
Die Bilaterale Körperschaft erstattet den Betrieben die Kosten der Krankenstände, welche die 180 Tage überschreiten, zurück. Die Bezahlung des Betrages erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass das Krankenstand an den/die Beschäftigten, der/die Anrecht hat, ausbezahlt worden ist.
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