ENBIT

Rückvergütung von 1.000 Euro für Firmen, die einen Lehrling für mindestens ein Jahr anstellen werden.


Rückerstattung Heiratsurlaub

Die bilaterale Körperschaft übernimmt die Kosten für den Heiratsurlaub der Beschäftigten. Die Bezahlung des Betrages an den Betrieb erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass der Heiratsurlaub ausbezahlt worden ist. maggiori infomaggiori informazioni

Lehrlingswesen

Die Bilaterale Körperschaft gewährt ihren Mitgliedern, die als Ausbildungsbetriebe tätig sind und Lehrlinge beschäftigen, finanzielle Unterstützung und fördert dadurch gleichzeitig dieses für Südtirol so wertvolle Ausbildungssystem. maggiori infomaggiori informazioni

Rückerstattung Krankengeld

Die Bilaterale Körperschaft erstattet den Betrieben die Kosten der Krankenstände, welche die 180 Tage überschreiten, zurück. Die Bezahlung des Betrages erfolgt nach Vorlage des Lohnstreifens, aus dem hervorgeht, dass das Krankenstand an den/die Beschäftigten, der/die Anrecht hat, ausbezahlt worden ist. maggiori infomaggiori informazioni