Der Inhaber des Mietvertrags oder Bankdarlehens muss mindestens 6 Monate bei der Bilateralen Körperschaft eingeschrieben sein. Der Beitrag ist nicht mit dem Beitrag für die Kinderbetreuung kombinierbar. Erforderliche Unterlagen: die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und ein Nachweis von der Zahlung der Miete oder Darlehen. Der Betrag wird bis zum Erreichen der festgelegten Grenze ausbezahlt.