Beitrag für Krankengeld nach 180 Tagen Krankenstand
Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiär- und Tourismussektor (ENBIT) unterstützt Arbeitnehmer/innen, welche den vom nationalen Kollektivvertrag NAKV vorgesehenen Zeitraum an Krankenheit oder Arbeitsunfall von 180 Tagen überschreiten.
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